Weihnachtszirkus Passau. (Tier-)Ausbeutung als profitables Geschäft

Veröffentlicht am Do., 11/30/2017 - 16:02

1. Skandalzirkus gastiert in Passau

In Passau verkünden wieder zahlreiche grell gestaltete Plakate, dass vom 25.12.17 bis 07.01.18 der „Passauer Weihnachtscirkus“ im Messepark Passau (Kohlbruck) gastiert. Auf bunten Bildern wirbt der Zirkus mit Artist*innen und höchst kritischen Tierdressurnummern. Darunter eine mit großer Raubtiergruppe mit weißen und gelben Tigern, einem schwarzen Panther und einem weißen Löwen. Grund genug sich den dubiosen Zirkus und die Hintergründe näher zu betrachten.

Die jeweiligen, nach den Gastgeber-Städten benannten, Weihnachtszirkusse sind seit einigen Jahren eine neue Masche von Zirkussen auch in den einkommensarmen Wintermonaten Kasse zu machen. Die Akteure großer Zirkusse schließen sich in kleineren Konstellationen von Artistik- und Dressur-Nummern zusammen und treten als Weihnachtszirkusse mit reduziertem Programm auf. Auf diese Weise müssen Zirkustiere auch die Monate, die sonst in stationären Quartieren mit Gehegen zur Erholung genutzt werden können, in Transportwägen und Zirkuswaggons fristen, die zudem für die winterlichen Witterungen oft nicht ausreichend ausgestattet sind.

2. Passauer Gesetzesentwurf zum Auftrittsverbot von
Zirkussen mit Wildtieren

Ungeachtet dessen darf der Passauer Weihnachtszirkus auch in diesem Jahr wiederholt sein Winterlager in Passau aufschlagen und um die Weihnachtszeit herum sein Programm aufführen. Anlehnend an die bundesweite Debatte über die Unvereinbarkeit von der bedürfnisgerechten Haltung von (Wild-)tieren in Tierkuswaggons und Manegen hatte sich bereits im Juli 2016 der zuständige Passauer Stadtratsausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Stadt Passau künftig Zirkussen mit Wildtieren das (städtische Messe-)Gelände verweigern soll. Der Antrag, wurde jedoch 2017 durch das Stadtratsplenum überraschend abgelehnt, da er mit 20 zu 20 Stimmen keine Mehrheit erhielt. 1

Auf der Website nennt der Passauer Weihnachtszirkus die Stadt Passau weiterhin als Geschäftspartner. Ebenso wie den TV-Sender TRP1, die PNP, das Passauer Wochenblatt usw. Letztere verdienen als Verlagsgruppe scheinbar am Ticketverkauf der Zirkusses – eine kritische Medienberichterstattung über den Zirkus ist daher kaum zu erwarten. Im Gegenteil: Eine Werbeanzeige jagt die andere und pünktlich zur Premiere erscheint alljährlich ein lobhudelnder Artikel, welcher die miserable Tierhaltung im Zirkus und die Ausbeutung der tierischen und menschlichen Darsteller*innen vollkommen unkritisch und romantisiert darstellt. Dem Profit zuliebe wird hier mit Tunnelblick berichtet- dabei geht diese Pro-Zirkus-Haltung am Zeitgeist vollkommen vorbei.

3. Bundesweite Debatte für gesetzliches Wildtierverbot in Zirkussen seit 2003

Dass (Wild-)tiere nicht in die Zirkusmanege gehören und besonders hohe Ansprüche an ihre Haltung und Unterbringung stellen, ist in Deutschland mindestens seit Beginn der 2000er Jahre Inhalt der öffentlichen Diskussion. In einem Zirkusunternehmen ist eine oder bedürfnisgerechte Haltung von Wildtieren grundsätzlich nicht möglich – von einer artgerechten Haltung ganz zu schweigen. Dieser Meinung sind Menschen und Gesetzgeber europa- und weltweit. So haben mehr als 18 EU-Mitgliedsstaaten das Mitführen von Wildtierarten in Zirkussen gererell oder überwiegens verboten (Belgien, Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Stand Oktober 2017).

Deutschland hinkt hier weiterhin hinterher. Zwar hat sich der Bundesrat bereits 2003 und 2011 für ein Wildtierverbot ausgesprochen, doch die Bundesregierung hat es über Jahre versäumt, ein solches einzuführen. Erst im Juni 2017 lehnte der Umweltausschuss des Bundestags einen Antrag der Linken zum Verbot von Wildtieren im Zirkus ab. Dies trotz der deutlichen Mehrheit von SPD, Grünen und Linken im Ausschuss, die alle in ihren Programmen für ein Wildtierverbot plädieren. 2 Neben der Bundestierärztekammer hatte sich der Bundesrat bereits drei Mal für ein Wildtierbervot in Zirkussen ausgesprochen und die Bundesregierung dazu aufgefordert ein entsprechendes Verbot zu erlassen. Fast alle Bundesländer sowie Bundesparteien fordern ein Wildtierverbot in Zirkussen, wogegen sich die CDU/CSU sträubt. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge, vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. 3

Eine von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ im April 2016 in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Integral hatte ergeben, dass rund 70 Prozent der Deutschen gegen Wildtiere im Zirkus sind. 4 Dementsprechend beschlossen bisher immerhin rund 80 Städte und Gemeinden in Deutschland (Stand Oktober 2017) ein lokales Auftrittsverbot von Zirkussen mit Wildtieren zu erlassen (Liste von PETA e.V.: https://www.peta.de/verbotwildtiereimzirkus). Das CSU-dominierte Passau wollte sich dem nicht anschließen.

4. Art- oder bedürfnisgerechte Tierhaltung im Zirkus ist schlichtweg nicht möglich

Generell stellt sich die Frage, inwiefern das sich-ergötzen an der Unterwerfung von als besonders schwer beherrschbaren "exotischen Kreaturen" sowie die Nutzung und Ausbeutung dieser fühlenden Lebewesen zu hedonistischen Zwecken überhaupt in eine als aufgeklärt geltend wollende Gesellschaft passt. Mit einem kolonialen Touch versehen, werden als „besonders selten“ geltende Tiere aus aller Welt in Käfige und Boxen gesteckt und jahrzehntelang durchs Land gekarrt und unter erwiesenermaßen wiedrigen Bedingungen ausgestellt und nach Ableistung ihres wirtschaftlichen Nutzens entsorgt. Dabei stellt nicht einmal „bedürfnisgerechtes Dasein“ sondern maximal die Vermeidung gröbsten Leides die Messlatte der Akzeptanz von Tierhaltung im Zirkus dar. Dies spiegelt den hedonistischen Egoismus von Charakteren wieder, die ihren Autoritätsfetisch auslebend, die würdelose Behandlung Anderer mit einem ignoranten Schulterzucken oder gar arrogantem Grinsen quittieren und die Meinung vertreten, das Erlebnis von 15 Minuten Zirkusnummern-Entertainment rechtfertige das teilweise jahrzehntelange dahinvegitieren von Lebewesen mit komplexem Bewusstsein in Transportwägen in vollkommener Reiz-. und Bewegungsarmut. Diese Haltung und die Akzeptanz von Ausbeutung nichtmenschlicher Tiere, stellt einen Diskrininierungsmechanismus dar, der auch aus antifaschistischer Perpektive durchaus kritisiert und benannt werden kann!

Tierrechtler*innen lehnen jegliche Ausbeutung von Tieren ab – auch die Nutzung von Tieren zur Unterhaltungs- oder Profitzwecken. Besonders kritisch sehen sie, dass die Zirkusbesucher*innen nur die glamouröse Fassade des Zirkusses, nicht aber den Tristen Alltag und die oft genug höchst kritischen Dressuren beachten. Was hinter den Zirkuskulissen geschieht, wie sich mangelhafte Haltungsformen kontinuierlich negativ auf die Tiere auswirken und wieso nicht domestizierbare Wildtiere Verhaltensweisen an den Tag legen und „Kunststsücke“ umsetzen, die sie in der freien Natur niemals aufzeigen würden, findet bei den Zirkusfans kaum Beachtung.

 

4.1 Problematik der Dressur von Wiltieren im Zirkus

Nach § 3 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein Tier auszubilden, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Die meisten Zirkusbetriebe distanzieren sich zwar von den früher gängigen "Trainingsmethoden", wie dem Einsatz von Peitschen, engen Halsbändern und Elektroschock-Knüppeln. Doch da das "Training" in der Regel nicht öffentlich ist, kann dies niemand kontrollieren. Aber auch die so genannte "sanfte" Dressur ist in Bezug auf Wildtiere kaum jemals tiergerecht. Diese sind zwar in Maßen an den Menschen gewöhnbar jedoch im Gegensatz beispielsweise Hunden, nicht domestiezierbar. Dressur von Wiltieren setzt im Grunde immer voraus, dass der Wille des Tieres gebrochen wird. Im Rahmen der permanenten Gefangenschaft hat das Tier keine andere Wahl als sich dem Willen seiner Halter*in zu fügen. Sein Gehorsam bedeutet oft genug schlichtweg Resignation. Tiger, Löwen und Panther (Leoparden) sind Wiltiere, nicht domestizierbare Großkatzen. Der Vergleich mag platt wirken, doch versucht man einmal einer Hauskatze auf Kommando abrufbare Kunststücke beizubringen, wird man – anders als beim domestizierten Hund hier vermutlich kläglich scheitern. Entgegen der Angabe von Zirkussen, dass Dressur lediglich eine Form geistiger Förderung der Tiere bedeute bieten die Programmnummern mit Tierbeteiligung keinen Toleranzbereich dafür, wenn das Tier einmal keine Lust hat oder die Aufgabe nicht auf Abruf beherrscht. Der Auftritt muss sitzen, davon hängen schließlich die Einnahmen und schlussendlich die Existenz des Zirkusses ab. Als Nutztier in einer profitorientierten Struktur gibt es keinen Toleranzbereich für Fehler – die Folgen für „ungehorsame“ oder „unfähige“ Zirkustiere (auch Aufgrund von Alter und Krankheit) kann man sich ausmalen.

4.2 Tierhaltung im Zirkus widerspricht jeglichen natürlichen Bedürfnissen

(Wild-)tiere haben spezielle Bedürfnisse hinsichtlich der Haltung, des Klimas, des Sozialverhaltens usw. Diese sind in der beengten Haltung in Transportern und provisorischen Gehegen mit ständig wechselnden Orten und bei Auftritten in Lauten, menschengefüllten Manegen, nicht umsetzbar. In den offiziellen Zirkusleitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist explizit das Differenzprotokoll des Bündnisses Tierschutz (Deutscher Tierschutzbund, Bund gegen Mißbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz) zitiert, welches feststellt, dass Eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist grundsätzlich nicht möglich [ist] Wenn überhaupt, ist die Haltung von Wildtieren auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen zu beschränken.“ Für Wildtiere bedeutet Haltung im Zirkus die permanent fehlende Auslaufmöglichkeit, hoher Stress durch häufiges Hin- und Her-Ziehen von Ort zu Ort und ständige Nähe zu anderen Tieren. Der Passauer Weihnachtszirkus wirbt mit einer großen Raubtiergruppe mit weißen und gelben Tigern, einem schwarzen Panther (Leoparden) und einem weißen Löwen.

Der Tiger als größte Katzenart ist Einzelgänger und bevorzugt in der Natur wasserreiche Gebiete und schwimmt gerne. Seine Streifgebiete können bis zu 6000 km² umfassen, er gilt als sehr bewegungsfreudig. Zirkusbetriebe und Schausteller züchten ihren Tigerbestand in der Regel selber nach. Für die Arterhaltung der vom Aussterben bedrohten Arten sind die Zuchten jedoch ohne Bedeutung, da in der Regel nicht auf die Trennung der Unterarten geachtet wird, d.h. sogenannte Hybriden erzüchtet werden. Im Zirkus stehen 1-2 Tigern insgesamt 12 Quadratmeter Fläsche und vier Stunden Auslauf am Tag in einem Außengehege von 50 Quadratmeter zu.

Löwen besiedeln in der Natur offene Savannen und Halbwüsten und meiden Feuchtgebiete und feuchtes Klima. Sie sind die einzige ständig gesellig lebende Katzenart. Ein Rudel kann aus 3-40 Mitgliedern bestehen. Ihre Reviere dehnen sich zwischen 20-400 km2 aus, wobei sich Reviere benachbarter Rudel überlappen können. Auch ihnen stehen im Zirkus, wie allen Großkatzen lediglich 12 Quadratmeter Lebensfläche pro Paar zu und vier Stunden Auslauf am Tag im Gehege von 50 Quadratmetern.

Der Leopard und dessen Unterarten, wie der „schwarzer Panther“ lebt primär als Einzelgänger. Bei Gefahr flüchtet die Großkatze auf Bäume. Dieses natürliche

Verhalten ist für den Leoparden im Zirkuswaggon mit einer Mindesthöhenanforderung von 2,2m oft kaum umsetzbar. 5

In freier Wildbahn verbringen Großkatzen einen großen Teil ihrer Zeit mit Feindvermeidung und Nahrungssuche. Durch das „Beschleichen der Beute“ werden sie kognitiv beantsprucht. Diese Aufgaben werden ihnen im Zirkus durch den Menschen abgenommen. Auch das Sozial- und Territorialverhalten wird unter beengten Haltungsbedingungen nicht oder unzureichend praktiziert. Als Folge davon verlängert sich die Zeit für Ruhen und Dösen. Diese durch Reizverarmung hervorgerufene Trägheit kann zu physiologischer Apathie und Fehlverhalten mit Neurosen führen. In Folge unnatürlicher Umweltbedingungen zeigen sich die am häufigsten anzutreffenden Veränderungen durch folgende Stereotypien in Form von ständigem Gehen im Kreis („Kreisgang“), Hin und Herlaufen in gerader Linie an der Käfigwand und Laufen des Tieres auf einer ”Achterbahn” unter gleichzeitigem Lösen von der Wand (Achterschlingen).

Großkatzen besitzen enorme kognitive Fähigkeiten, daher sollte die Haltungsumwelt dieser Tiere möglichst variationsreich gestaltet werden. Daher ist für eine tiergerechte Haltung das Anbieten von Spiel- und Beschäftigungsgegenständen im Außengehege und im Käfigbereich erforderlich – so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinen Leitlinien zur Zirkustierhaltung. 6

5. Probleme der Kontrolle und Verfolgung von Verstößen bei der Zirkustierhaltung

Die besonders oft durch Fachleute und Expertenorganisationen als unzureichend kritisierten Mindestanforderungen zur Haltung von Wiltieren im Zirkus werden dabei regelmäig von den Zirkusbetrieben nicht eingehalten. Mit diesen Fakten durch Journalist*innen konfrontiert, erwiedern Zirkusse standartmäßig den selben Text: "Unseren Tieren geht es gut, die Besucher sollen vorbeikommen und sich selbst ein Bild zu machen." meist gefolgt von einem unschuldigen Schwarze Schafe gibt es wie in jedem Bereich auch im Zirkus-Gewerbe – doch wir lieben unsere Tiere“. 7 Wer sich mit diesen Floskeln zufrieden gibt bedenkt dabei jedoch nicht, dass, wer der Aufforderung nachkommt „einfach selber zu sehen wie es den Tieren im Zirkus geht“ ebenfalls ein Ticket kaufen muss. Eine klassische win-win-Situation für den Zirkus. Die Anforderungen der Zirkustierhaltung sind den meisten Besucher*innen nicht bekannt, ebenso wenig wie die typischen Anzeigen für Folgen chronischer Mangelhaltung und Bewegungseinschränkungen. Und sollte der ein oder andere Besuchende doch den Eindruck haben, dass die Tiere gar nicht so „vorbildlich untergebracht“ sind, wie behauptet? Dann wird von einer „ungünstigen Momentaufnahme“ palavert oder auf die fehlende Beurteilungskompetenz des Beobachtenden verwiesen. Tierrechtler*innen gewährt der Zirkus von Haus aus keinen Zutritt. Und der Zirkus muss kaum reale Angst vor schlechter PR haben – nur wenige Tage später ist er weiter gezogen, negative Zeitungsberichte hat er dann mangels Aktualität auch nicht zu befürchten und bis wieder in der selben Stadt gastiert wird, können Jahre vergehen. Zu den „schwarzen Schafen“ zählt sich selbstverständlich nie einer der befragten Zirkusse – ganz unabhängig von teils bücherfüllenden Chroniken von Gesetzes- und Verordnungsverstößen und Verurteilungen. Dabei ist eine strafrechtliche Verfolgung von Zirkussen zur Verbesserung oder Einhaltung von Haltungsvorschriften in der Praxis durch so viele Hürden geprägt, dass Anzeigen und Ermittlungsverfahren nur höchst selten überhaupt Konsequenzen nach sich ziehen. Oksana Piña Merejo von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg widmete 2014 sogar eine komplette Forschungsarbeit dem Thema „Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung der Wanderzirkusbetriebe“. 8

Darin legt sie dar: „Der Vollzug des Tierschutzgesetzes in Zirkusbetrieben gehört zu den schwierigsten Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens. Da die Zirkusse nur kurzweilig an einem Ort gastieren, müssen tierschutzrechtliche Kontrollen unter enormen Zeitdruck erfolgen, sodass viele Verstöße sich gar nicht aufdecken, geschweige denn beseitigen lassen. Außerdem erschweren unterschiedliche schwierige Konstellationen den reibungslosen Ablauf der erforderlichen Vollzugsmaßnahmen. (…) Bei der Mehrzahl der festgestellten Mängel handelt es sich um immer wiederkehrende Beanstandungen, die insbesondere die funktionelle Ausstattung von Transport- und Käfigwagen sowie Aufstellmöglichkeiten im Stallzelt betreffen. Aber auch fehlende Außengehege sowie eine fehlende oder unzureichende Versorgung und Pflege einzelner Tiere.“ 9

Gründe für die Problematik der Kontrollen von Zirkussen durch Veterinärämter sind vor allem fehlende Zeit oder zu kurzfristige bis gar nicht erfolgende Anmeldungen der Zirkusse in den Gaststädten. Zeitknappheit, fehlende Kenntnisse von Haltungsanforderungen und Zirkustierhaltungsleitlinien sowie die erschwerte Möglichkeit der Zustellung von Bescheiden bei Wanderzirkussen ohne feste Postadresse und die schnellen Standortwechsel bedeuten schwere bis unmögliche Verfolgbarkeit der Behebung von Mängeln. In Teilen scheint sogar schlichtweg Desinteresse bei Veterinärämtern zu bestehen die Delikte zu verfolgen, sobald der Zirkus das Zuständigkeitsgebiet einmal verlassen hat. Nicht zuletzt durch diese Praxisprobleme täten Gesetzgeber und Kommunen bzw. Städte und Gemeinden gut daran, der strukturell mangelhaften Unterbringung von Tieren in Zirkussen durch Schutzgesetze einen Riegel vorzuschieben!

7. Tipps & To-Dos für Anti-Zirkus-Aktivistinnen

Was können Anti-Zirkus-Aktivist*innen sinnvolles tun wenn die Politik und die mediale Berichterstattung das Thema „(Wild-)tiere im Zirkus“ ignorieren oder gar glorifizieren?

Zunächst einmal das Naheliegende: Den Passauer Weihnachtscirkus bzw. Zirkusse mit Tiernummern im Programm machen selber nicht unterstützen und Menschen, bzw. Freund*innen und das soziale Umfeld bei Bedarf auf die Problematik hinweisen (z.B. indem dieser Artikel geteilt wird). Weiterhin versendet der Passauer Weihnachtszirkus Flyer, Plakate und kostenlose Eintrittskarten an alle Geschäfte in der Stadt mit der Bitte diese auszulegen. Sprecht Geschäftsleute die dem nachkommen freundlich an oder, solltet ihr selber ein solches Werbepacket bekommen, werft es gleich weg! Ausgelegt Flyer am besten gleich mit. Es ist außerdem meistens möglich an Protesten gegen den Zirkus teilzunehmen, z.B. (in den letzten Jahren) an Demos und Kundgebungen von Animals United
Ortsgruppe Niederbayern/
Passau – oder organisiert selbst etwas (Achtung! Nicht alle Gruppierungen sind unterstützenswert! So ist auch die Neonazi-Partei „Der III. Weg“ in den letzten Jahren vermehrt auch in Niederbayern auf Kundgebungen gegen Zirkusse aufgetaucht und hat dort Flyer verteilt um das Thema „Zirkus“ aus antiziganistischer Perspektive und zugunsten des eigenen Images zu instrumentalisieren).

Eine gute und effiziente Maßnahme kann es sein, sich die „Checkliste“ für die Haltung von Zirkustieren herunterzuladen (Unter: http://www.tierschutz-tvt.de/index.php?id=50 - „Zirkustiere (Einzeldateien für die Loseblattsammlung)“ - TVT 2.3 Katzen – S. 9-11) und Verstöße oder Beobachtungen von tierquälerischer Haltung oder Umgang mit den Tieren schriftlich und/oder mit Bildern zu dokumentieren und an das Passauer Veterinäramt zu senden (E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-passau.de). Eine Zusammenfassung findet sich im folgenden Kapitel. Eine mögliche, wenn auch nicht wahnsinnig effiziente Maßnahme ist es, Protestmails und Beschwerden an die Stadt Passau zu schreiben, die den Passauer Weihnachtszirkus auf dem Gelände einer städtischen Tochterfirma (Messepark Kohlbruck) gastieren lässt. Schreibt z.B. an poststelle@passau.de oder ordnungsamt@passau.de.

8. Leitlinien & Vorgaben zur Haltung von Großkatzen im Zirkus

Im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. hat für die Haltung und Vorführung von Groß- und Kleinkatzen (Stand: Juli 2005)“ eine Checkliste für Tierärzte, Amtsveterinäre zur Kontrolle eines Zirkus mit Großkatzen mit den einzelnen Anforderungen erstellt. Diese kann natürlich auch von Tierrechtsaktivist*innen genutzt werden:

Im Wesentlichen beinhalten die Leitlinien zur Unterbringung von Großkatzen im Zirkus folgende Vorgaben:

a) Innenkäfige (meist Zirkuswagen, durch Anbauten vergrößerbar):

  • Mindesthöhe 2,2 m.

  • Mindestkäfiggrundfläche:12 m2 für 1-2 Tiere, für jedes weitere Tier 4 m2 zusätzlich (bei10 Tieren: 60 m2).

  • Alle Tiere müssen gleichzeitig ihr Ruhe- und Komfortverhalten ausleben können. Die Wagen müssen wärmegedämmt sein.

  • Optische Rückzugsmöglichkeiten (z.B. halbeingezogener Schieber) müssen vorhanden sein, um Stress zu vermeiden. (Rangniedere Tiere leiden unter dem ständigen Blickkontakt des ranghohen Tieres.)

  • Bodenbeschaffenheit/Einstreu: Sägemehl - Stroheinstreu, Wärmedämmung.

  • Möblierung: “Kratzbaum“ zum Krallenschärfen und Markieren, zudem Spielgegenstände.

  • Erhöhte Liegeflächen sind einzurichten und so hoch anzubringen, dass die Tiere schadlos darunter durchgehen können.

  • Für die Geburt und in den ersten Wochen nach der Geburt ist im Käfigwagen ein separates Abteil (mindestens 12 m2) für das Muttertier und den Wurf bereitzustellen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Wurf gegen extreme Witterungsverhältnisse und vor Belästigungen von aussen geschützt ist.

  • Sobald die Jungtiere den Nestbereich verlassen, muss pro Jungtier eine zusätzliche Käfigfläche von 4 m2 zur Verfügung gestellt werden.

b) Außengehege: Außengehege sind unerlässlich. Die Tiere können sich darin Sonne, Wind und Regen nach freier Wahl aussetzen. Gut eingerichtete Außenkäfige bieten ein reichhaltiges Reizangebot (z.B. Gerüche, optische Eindrücke).

  • Mindestgröße: 50 m2 für bis zu 5 Tiere, für jedes weitere Tier 5 m2 mehr. (Bei bis zu 5 Tieren: 50 m2, bei 10 Tieren: 75 m2).

  • Einrichtung zum Beispiel mit Kratzbäumen, Spielgegenständen, Heu, Zweigen, Gras, erhöhten Liegemöglichkeiten, insbesondere bei Tigern und Jaguaren Bademöglichkeit.

  • Der Käfig muss so beschaffen sein, dass ein Entweichen der Tiere verhindert wird.

  • Unter 10 °C müssen sich die Tiere in den Innenkäfig zurückziehen können (Ausnahme:

  • Sibirischer Tiger).

  • Jede Raubkatze muss sich mindestens 4 Stunden pro Tag im Außengehege aufhalten können.

Dringend zu beachten ist weiterhin, dass diese vom BMEL erstellten Leitlinien lediglich MINDESTANFORDERUNGEN sind, auf die sich politisch geeignigt werden konnte. Zahlreiche Fachgutachten kommen im Ergebnis zur Notwenigkeit wesentlich großźügigerer Haltungsanforderungen, wie beispielsweise einer Außengehege-Mindestgröße von 100 m2 pro Großkatzenpaar.