Geschichte, Konzepte und Bedingungen rechten Terrors in Bayern

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Am Ort 9, 94032 Passau

Geschichte, Konzepte und Bedingungen rechten Terrors in Bayern
Robert Andreasch

Nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im November 2011 zeigten sich viele ĂŒberrascht: Neonazis, die abgetaucht sind, Serienmorde, NagelbombenanschlĂ€ge und RaubĂŒberfĂ€lle begehen? Robert Andreasch erzĂ€hlt die Geschichte rechtsterroristischer Gruppierungen vor und nach dem NSU in Bayern und erinnert an deren (oft weitgehend vergessene) Attentate. Welche Konzepte des bewaffneten Kampfes wurden und werden in den hiesigen rechten Szenen diskutiert und umgesetzt? Welche politischen Kampagnen von rechts wurden und werden durch AnschlĂ€ge begleitet und warum? Welche Konsequenzen sollten Antifaschist_innen ziehen? Mit Robert Andreasch (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle MĂŒnchen).


Zur Vortragsreihe:

Über mehr als 10 Jahre hinweg verĂŒbte der neonazistische „Nationalsozialistische Untergrund“ rassistische Morde an Migrant*innen und Menschen, die nicht in ihr Bild einer „deutschen Volksgemeinschaft“ passten. Die Behörden schlossen einen rechten Hintergrund jedoch trotz massiver Hinweise lange kategorisch aus und ermittelten stattdessen in migrantischen Communites. Auch die Medienberichterstattung ĂŒber die sogenannten „Dönermorde“ zeigt deutlich, dass Rassismus keine nur von einigen Neo-Nazis vertretene Ideologie, sondern tief in der Gesellschaft verwurzelt ist.

Der Prozess gegen die Hauptangeklagten des NSU, der seit nunmehr knapp 5 Jahren andauert, neigt sich seinem Ende zu. AnlĂ€sslich der bevorstehenden UrteilsverkĂŒndung veranstalten wir eine Vortragsreihe, die sich mit Rechtem Terror in Bayern, dem NSU(-Prozess) sowie dem alltĂ€glichen Rassismus auch von Seiten der Behörden auseinandersetzt. Die rassistischen ZustĂ€nde zu benennen, sie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und ihnen etwas entgegenzusetzen ist Ziel dieser Vortragsreihe.

Wir ziehen keinen Schlusstrich!


Einlassvorbehalt
Die Veranstalter behalten sich gem. § 6 VersG i.V.m. Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.