Der Dritte Weg Ostbayern: Kundgebung gegen „Kinderschänder“ in Landshut

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Landshut

Ca 20 Akteur*innen und Sympathisant*innen der neonazistischen Partei “Der III. Weg” versammeln in Landshut zu einer Kundgebung unter dem Motto: “Härtere Strafen für Kinderschänder! (siehe: https://www.aida-archiv.de/index.php/chronik/6002-25-september-2016). Darunter fanden sich auch Parteiaktivist*innen aus Passau und dem Landkreis Passau. Unter dem lautstarken Protest der Gegendemonstrant*innen spielten die Neonazis vor allem Lieder zum Thema „Kindesmissbrauch“ ab und verkündeten in Redebeoträgen ihre Gewaltphantasien und „politischen Forderungen“ im Umgang mit Menschen, die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Frauen verüben.

Das Thema „Kindesmissbrauch“ bzw. die Kampagne „Todesstrafe für Kinderschänder“ ist seit Jahren Aktionsgebiet neonazistischer Initiativen und Parteien (z.B. der NPD). Gerade weil das Thema große Teile der Öffentlichkeit berührt und bewegt gilt es als „dankbares“ Thema im Kontext extrem Rechter Propaganda und gilt als Türöffner um Menschen an neonazistische Strukturen und Themen heranzuführen. Der (auch durch die Nazis) so oft geforderte „Opferschutz“ bleibt dabei jedoch auf der Strecke. Stattdessen werden reale Details von Missbräuchen in den Redebeiträgen detailgenau widergegeben und mittels Kritik am zu laschen Sexualstrafrecht Gewaltphantasien geäußert und die Untergrabung grundlegender Verfassungs- und Menschenrechte (z.B. Todesstrafe) in Deutschland gefordert.

Die Partei dazu: „Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten versammelten sich am Sonntagnachmittag gut 20 Mitglieder und Freunde unserer nationalrevolutionären Partei am Landshuter Ländtorplatz, um ihren Unmut über den laschen Umgang mit Sexualstraftätern kundzutun. In mehreren Redebeiträgen und mit Schildern, Transparenten und Flugblättern wurden schließlich die Forderungen unserer Partei im Hinblick auf das Thema benannt: Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen. Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden. [...]“ - http://www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/6741/akat/1/infotext/Anti_Kinderschaender_Kundgebung_nach_Skandalurteil_in_Landshut/Politik_Gesellschaft_und_Wirtschaft.html

Der Dritte Weg Ostbayern: Kundgebung gegen „Kinderschänder“ in Landshut
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